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Kein Anspruch auf Familienzeitbonus nach Präsenzdienst
Anspruch auf Familienzeitbonus hat ein Vater für sein Kind, sofern er in den letzten 182 Tagen unmittelbar vor Bezugsbeginn durchgehend eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt hat. Die Ableistung des Präsenzdienstes stellt keine Erwerbstätigkeit im Sinne des Gesetzes dar. Es liegt weder eine durch Analogie zu schließende Lücke vor noch handelt es sich um eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen. Auch eine Diskriminierung von Präsenzdienern gegenüber Zivildienst leistenden Personen ist nicht ersichtlich ().
Sachverhalt
Der Kläger ist Vater einer am geborenen Tochter und seit bei einer Firma beschäftigt. Von bis absolvierte er seinen Präsenzdienst. Am beantragte er die Leistung nach dem Familienzeitbonusgesetz für den Zeitraum von bis . Die GKK lehnte den Antrag ab.
S. 27Erstgericht und Berufungsgericht wiesen die Klage ab bzw gaben der Berufung nicht Folge, beide mit Hinweis auf die OGH-Rechtsprechung zum Präsenzdienst in Zusammenhang mit einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld. Der OGH ging auch beim Familienzeitbonus nicht von seiner zum Kinderbetreuungsgeld...