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Neuer Kollektivvertrag für Fahrradboten
Erstmals wurde ein Kollektivvertrag für Fahrradbotinnen und Fahrradboten für ganz Österreich abgeschlossen. Er ist mit in Kraft getreten und gilt für alle Arbeiterinnen und Arbeiter von Dienstgebern, die dem Fachverband des Gewerbes der Beförderung von Gütern mit Fahrrädern (FahrradbotInnen) angehören. Neben einem Mindestmonatslohn von 1.506,14 € für 40 Stunden pro Woche gebühren den Fahrradbotinnen und -boten natürlich auch Sonderzahlungen. Im Folgenden werden einige Bestimmungen, die vor allem in der speziellen Tätigkeit begründet sind, dargestellt.
Besondere Dienstnehmerpflichten
Allenfalls eingetretene Verluste oder Beschädigungen von Gegenständen, die im Eigentum des Dienstgebers stehen oder ihm anvertraut wurden, sowie Verkehrsunfälle sind dem Dienstgeber ohne Rücksicht auf den Zeitverlust anzuzeigen und erforderlichenfalls dem nächsten Sicherheitsorgan (Polizeistation) zu melden. Im Übrigen gilt das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz.
Vor Inbetriebnahme des Fahrrads hat sich der Lenker zu überzeugen, dass dies den rechtlichen Anforderungen gemäß Fahrradverordnung entspricht und es sich in betriebsfähigem Zustand befindet.
Während der Dienstzeit darf das betriebseigene Fahrrad nur im Sinne des Betriebszweckes ver...