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SWI 5, Mai 2016, Seite 265

Überführung von Wirtschaftsgütern in das Ausland: Unionsrechtliche Vorgaben für die Besteuerung

Reallocation of Assets Abroad: European Union Law Requirements for Taxation

Adrian Cloer und Feriz Sejdija

The reallocation of assets to a foreign permanent establishment or a company’s headquarters is subject to taxation in Germany. However, in certain cases, Germany grants a deferment of payment for such taxable reallocation. Adrian Cloer and Feriz Sejdija analyzes the ECJ’s decision in the Verder LabTec/Finanzamt Hilden case in light of current German exit tax regulations.

I. Problemaufriss

Das Rechtsinstitut der Entstrickung ist die Antwort des Gesetzgebers auf das eingeschränkte Zugriffsrecht des Fiskus auf im Inland entstandene stille Reserven bei Verbringung eines Wirtschaftsguts ins Ausland. Die Überführung aus der inländischen in die ausländische betriebliche Sphäre führt zur Offenlegung der stillen Reserven (§ 4 Abs 1 Satz 3 dEStG und § 12 Abs 1 dKStG) und stellt eine Ausnahme im deutschen Steuerrecht dar, das sonst keinen allgemeinen Entstrickungstatbestand kennt. Aus unionsrechtlichen Gründen ermöglicht der deutsche Gesetzgeber mit § 4g dEStG, Entstrickungsgewinne eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus Anlagevermögen, das in einen anderen Mitgliedstaat der EU überführt wurde, auf Antrag gleichmäßig über einen Zeitraum von fünf Jahren zu verteilen.

Im Unterschied zu gewerblich...

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