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Pflichtveranlagung für lohnsteuerpflichtige Einkünfte von beschränkt Steuerpflichtigen
Durch das Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020, BGBl I 2019/103, ausgegeben am ) wurden zwei zusätzliche Pflichtveranlagungstatbestände für beschränkt Steuerpflichtige mit lohnsteuerpflichtigen Einkünften normiert. Genau wie bisher bereits für unbeschränkt Steuerpflichtige vorgesehen, sollen lohnsteuerpflichtige Einkünfte von beschränkt Steuerpflichtigen der Pflichtveranlagung unterliegen, wenn im Kalenderjahr gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind. Andere veranlagungspflichtige Einkünfte lösen eine Pflichtveranlagung nur mehr dann aus, wenn sie mehr als 730 € betragen. Bei beschränkt Steuerpflichtigen wird im Rahmen des Lohnsteuerabzugs ein höheres steuerfreies Existenzminimum berücksichtigt als im Rahmen der Veranlagung. Daher wird durch die Pflichtveranlagung nicht einfach nur die mehrfache Berücksichtigung der Progression durch die getrennte Versteuerung in der Personalverrechnung der jeweiligen Arbeitgeber ausgeglichen. Es wird auch eine höhere Besteuerungsgrundlage angewendet.
Neue Pflichtveranlagungstatbestände
Nach der Rechtslage bis waren beschränkt Steuerpflichtige nur mit Einkünften veranlagungspflichtig, von denen kein S...