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PV-Info 1, Jänner 2020, Seite 16

Entschärfung bei Lohnsteuerabzug ohne Lohnsteuerbetriebsstätte

Alexandra Platzer

Durch das Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020, BGBl I 2019/91, ausgegeben am ) wurden auch Arbeitgeber ohne lohnsteuerrechtliche Betriebsstätte in Österreich dazu verpflichtet, ab einen Lohnsteuerabzug in Österreich durchzuführen, wenn sie Arbeitnehmer beschäftigen, die in Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Gegen diese Bestimmung wurden völkerrechtliche Bedenken geäußert. Sie hätte nach dem derzeitigen Wortlaut des Gesetzes dazu geführt, dass Arbeitgeber, die nur eine zufällige, mittelbare Anknüpfung an Österreich aufgrund des Wohnsitzes eines Arbeitnehmers haben, in Österreich Melde-, Dokumentations- und Auskunftspflichten unterliegen. Das BMF räumt die überschießende Regelung ein und stellt eine baldige legistische Anpassung in Aussicht (Info des BMF-010222/0074-IV/7/2019).

Angekündigte legistische Anpassung

In der PV-Info 10/2019 habe ich die Anwendungsfälle und Auswirkungen des Lohnsteuerabzugs ohne Lohnsteuerbetriebsstätte nach § 47 Abs 1 lit a EStG idF AbgÄG 2020 beschrieben (siehe Platzer, Lohnsteuerabzug ohne Lohnsteuerbetriebsstätte, PV-Info 10/2019, Seite 2 ff). Mit , BMF-010222/0074-IV/7/2019, wurde die ehestm...

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