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Steuerreformgesetz 2020 – Entlastung von Geringverdienern
Abgeordnete der ehemaligen ÖVP/FPÖ-Bundesregierung haben am einen Initiativantrag für ein Steuerreformgesetz eingebracht (984/A 26. GP), mit dem Teile der von den ehemaligen Koalitionspartnern geplanten Steuerreform umgesetzt werden sollten. Ziel ist zum einen eine Entlastung von Geringverdienern, Pensionisten und Unternehmern durch Senkung der Sozialversicherungsbeiträge, wobei dies für die einzelnen Zielgruppen in unterschiedlicher Form umgesetzt wurde. Zum anderen sind auch Maßnahmen für eine Effizienzsteigerung in der Verwaltung vorgesehen.
Mit dem Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020, BGBl I 2019/103, ausgegeben am ) wurden nachfolgende, für die Personalverrechnung bzw für (Arbeitnehmer‑)Veranlagungen relevante Änderungen umgesetzt:
Elektronische Übermittlung
In § 4 Abs 4 Z 1 EStG wird eine Verordnungsermächtigung für den Bundesminister für Finanzen aufgenommen, wonach die Sozialversicherungsbeiträge für Zwecke der Berücksichtigung im Rahmen der Veranlagung elektronisch übermittelt werden sollen.
Nach § 16 Abs 1 Z 6 lit g EStG soll die Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro elektronisch übermittelt werden können. Dazu ist auch bereits die entsprechende Änderung der PendlerVO ergangen (BGB...