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SWI 5, Mai 2016, Seite 245

Doppelte Haushaltsführung: Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich

Entscheidung: 2013/15/0146.

Norm: § 16 Abs 1 EStG 1988.

(B. R.) – Nach dem Vorbringen des Steuerpflichtigen sei eine Verlegung des Familienwohnsitzes (von Kroatien) nach Österreich aufgrund der restriktiven fremdenrechtlichen Bestimmungen nicht zumutbar gewesen; hinsichtlich des Familiennachzugs von Drittstaatsangehörigen seien auch nach Inkrafttreten des Fremdenrechtspaketes 2005 keine wesentlichen Änderungen eingetreten. Den Familienangehörigen von Drittstaatsangehörigen, die sich berechtigterweise in Österreich aufhielten, sei zwar unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungsbewilligung zu erteilen gewesen, dies aber nur unter der Bedingung, dass ein Quotenplatz vorhanden sei, wobei die Zahl solcher Quotenplätze weit unter der Zahl der Interessenten liege.

Der Steuerpflichtige zeigte weiters auf, dass er und seine Frau am Familienwohnsitz über ein Haus samt einem kleinen, der Eigenversorgung dienenden landwirtschaft-lichen Grundbesitz verfügten, der während seiner beschäftigungsbedingten Abwesenheit von seiner Frau bewirtschaftet werde. In diesem Zusammenhang brachte er ua vor, dass die Verlegung des Familienwohnsitzes von Kroatien nach Österreich mit erheblichen wirtschaftli...

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