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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
ich heiße Sie im neuen Jahr herzlich willkommen und hoffe, dass Sie erholsame Feiertage verbracht haben. In dieser Ausgabe informieren wir Sie über für die Personalverrechnung und die Arbeitnehmerveranlagung relevante Neuerungen für das neue Jahr, allen voran über die neue Jahressechstelkontrolle. Beim Studium von Alexandra Platzers Beispielfällen kommt man aus dem Staunen nicht heraus und kann nicht umhin, die Frage zu stellen, ob diese Begünstigung noch sinnvoll umsetzbar ist. Der Ball liegt wieder einmal bei den Softwareherstellern, die diese neue Bestimmung mit vielen „Wenn-Dann-Abfragen“ umzusetzen haben.