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SWI 7, Juli 2021, Seite 391

Sammelerlässe zur Auslegung des DBA Deutschland

, 2021-0.410.198, BMF-AV 2021/81.

Dieser Erlass gibt das Ergebnis einer am zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Konsultationsvereinbarung nach Art 25 Abs 3 DBA Deutschland wieder.

19 Erlässe aus den Jahren 1964 bis 1997 werden zur Verwaltungsvereinfachung im Sinne einer Erlassbereinigung durch gegenständlichen Erlass aufgehoben, da die darin vertretenen Auffassungen zur Auslegung des DBA Deutschland vor dem Hintergrund der Konsultationsvereinbarung mit Deutschland jeweils überholt sind. Die Erlässe werden mit Wirkung ab der Unterzeichnung der Konsultationsvereinbarung zur Frage der Anwendbarkeit bestehender Konsultationen und anderer abgestimmter Auslegungsfragen aufgehoben. Sie können allerdings in begründeten Fällen auf zum Zeitpunkt der Aufhebung noch offene Verfahren angewandt werden. Ob ein begründeter Fall vorliegt, ist im Einzelfall zu entscheiden, wobei sich die zuständigen Behörden Österreichs und Deutschlands bei Bedarf über die begründeten Fälle konsultieren können.

Die Konsultationsvereinbarung gilt ab .

, 2021-0.412.101, BMF-AV 2021/82.

In Umsetzung der Konsultationsvereinbarung werden mit diesem Erlass einzel...

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