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SWI 7, Juli 2021, Seite 386

Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien

Nach dem Austritt von Großbritannien aus der EU zum ist zwischen der EU und Großbritannien das am abgeschlossene Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) in Kraft getreten. Nach Weber/Steenbergen (Kluwer Taxblog ) schließe das TCA zwar direkte Auswirkungen aus; allerdings könnte das TCA auch im Bereich der direkten Steuern eine indirekte Wirkung haben. Die Autoren verweisen dazu auf die Inländer(gleich)behandlungsklausel des Art 129 TCA, der Ansatzpunkte für die Anwendung der Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit zu entnehmen seien. Zudem betonen sie, dass die EU-Mitgliedstaaten die Bestimmungen zum Kapitalbesitz in ihren bilateralen DBA mit Großbritannien im Einklang mit dem TCA und seiner Bestimmung zur Inländerbehandlung auslegen müssen. Diese indirekten Wirkungen des TCA führen dazu, dass der erweiterte Anwendungsbereich von Konzernregelungen für EU-interne Sachverhalte auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH auch in Bezug auf britische Sachverhalte weitergelten werde.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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