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Änderung der deutschen Wegzugsbesteuerung
Der Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) beschlossen und darin auch die Bestimmungen zur Wegzugsbesteuerung für im Privatvermögen gehaltene Beteiligungen in § 6 dAStG – über die Vorgaben der EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie hinaus – verschärft. Die Zustimmung des Bundesrats ist für den geplant. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz in der jetzigen Form verabschiedet und für alle Wegzüge ab dem gelten wird. Graf von Armansperg (Blog Handelsblatt ) stellt die mit der Gesetzesänderung verbundenen Verschärfungen dar und zieht den Schluss, dass die Anzahl der Wegzüge aus Deutschland im Jahr 2021 aufgrund der Abschaffung der zinslosen und unbefristeten Stundung in EU-/EWR-Fällen rapide ansteigen werde. Die Möglichkeit, unter gewissen Umständen quasi steuerfrei innerhalb der EU und des EWR umziehen zu können, wird mit dem ATADUmsG vollständig abgeschafft. Diese Änderung ist vor dem Hintergrund der europäischen Grundfreiheiten äußerst kritisch zu sehen, und es dürfe bezweifelt werden, ob diese Regelung vor dem EuGH standhalten wird.