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Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten nach § 91 GMSG – Liste der teilnehmenden Staaten (1. 5. 2021)
Info des 2021-0.400.603.
Diese BMF-Info listet alle Staaten und Territorien auf, welche für den Meldezeitraum 2021 zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten, und führt darüber hinaus jene Staaten und Territorien an, für die im Kalenderjahr 2021 Informationen gemäß § 4 GMSG an das zuständige Finanzamt übermittelt werden müssen.
Die Info des 2020-0.343.150, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt.
Zur Klarstellung, welche Staaten und Territorien zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten im Kalenderjahr 2021 als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten, wird nachstehende Liste kundgemacht (Änderungen ab fett):
Albanien, Andorra, Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belgien, Belize, Bermuda, Brasilien, Britische Jungferninseln, Brunei Darussalam, Bulgarien, Cayman Islands, Chile, China, Costa Rica, Cook Inseln, Curaçao, Dominica, Ecuador, Dänemark, Deutschland, Estland, Färöer Inseln, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, Sankt Bar...