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EuGH: Bereitstellung von Tankkarten an Tochtergesellschaften als Kreditgewährung
In seinem Urteil vom , C-235/18, Vega International Car Transport and Logistic, hatte sich der EuGH mit der mehrwertsteuerlichen Behandlung des Kaufs von Kraftstoff unter Verwendung von Tankkarten zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen S. 365 stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Vega International Car Transport and Logistic – Trading GmbH mit Sitz in Österreich (im Folgenden: Vega International) und dem Dyrektor Izby Skarbowej w Warszawie (Direktor der Finanzkammer Warschau, Polen) über dessen Weigerung, Vega International die Mehrwertsteuer für den Kauf von Kraftstoff unter Verwendung von Tankkarten zu erstatten.
Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Die Tätigkeit von Vega International besteht darin, Nutzfahrzeuge namhafter Hersteller vom Werk direkt zum Kunden zu überführen. Diese Dienstleistung wird durch mehrere Tochtergesellschaften von Vega International mit Sitz in unterschiedlichen Mitgliedstaaten, ua die Tochtergesellschaft Vega Poland sp. z o.o. mit Sitz in Polen (im Folgenden: Vega Poland), erbracht.
Vega International organisiert und verwaltet die Versorgung aller ihrer Unternehmen mit Tankkarten verschiedener Kraftstoffanbie...