ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 2312. Bilanz
Wenn man das Inventar in eine andere Form kleidet (man weist die Vermögensgegenstände in einer linken und die Schulden und das Eigenkapital in einer rechten Spalte aus), erhält man eine Bilanz.
Unter Bilanz versteht man die Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände, der Schulden und des Eigenkapitals in Kontoform zu einem bestimmten Stichtag.
Die beiden Seiten der Bilanz bezeichnet man als Aktiva (Vermögensgegenstände) und Passiva (Schulden und Eigenkapital).
Der Unternehmer hat gemäß § 193 Abs. 1 UGB zu Beginn seines Unternehmens eine Eröffungsbilanz und gemäß § 193 Abs. 2 UGB für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlust-Rechnung ...) aufzustellen.
12.1. Darstellung der Bilanz
(siehe Inventar lt. 10.)
S. 2412.2. Bilanzgleichung
Die Bilanzgleichung besagt: Aktiva = Passiva
Ableitung:
Eigenkapital = Vermögensgegenstände – Schulden
daraus folgt:
Vermögensgegenstände = Eigenkapital + Schulden.
Vermögensgegenstände = Aktiva
und
Eigenkapital + Schulden = Passiva.
Daher ergibt sich die Bilanzgleichung:
Aktiva = Passiva
12.3. Begriff der Bilanz
Das Wort „Bilanz“ ist lateinischen Ursprungs (bilanx = Waage) und weist inhaltlich auf eine sich im Gleichgewicht befindliche zweischalige...