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Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten
Die BMF-Info vom , BMF-010221/0183-IV/8/2019, listet alle Staaten und Territorien auf, die für den Meldezeitraum 2019 zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten, und nennt diejenigen dieser Staaten und Territorien, für die im Kalenderjahr 2019 Informationen gemäß § 4 GMSG an das zuständige Finanzamt übermittelt werden müssen. Die , BMF-010221/0072-IV/8/2018, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt.