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Konsultationsvereinbarung zur Grenzgängerregelung im DBA Deutschland – Österreich
Consultation Agreement Regarding Frontier Workers According to the Tax Treaty Germany – Austria
Cross-border commuters are persons who live near the border of one state but work across the border in another state. Based on a special rule in the tax treaty with Germany, these persons are taxable in the state of residence (i.e. Austria). Stefan Haas summarizes the new consultation agreement regarding outstanding questions concerning the cross-border status in Art 15 para 6 of the tax treaty with Germany.
I. Ausgangslage
Mit , BMF-010221/0113-IV/8/2019, BMF-AV 68/2019, wurde die Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art 15 Abs 6 DBA Deutschland kundgemacht. Die Konsultationsvereinbarung dient der Klärung der Auslegung der Wirkungsweise der Grenzgängerregelung in Art 15 Abs 6 DBA Deutschland. Entsprechend dieser Bestimmung gelten als Grenzgänger Personen, die im Grenzgebiet eines Vertragsstaates ihren Wohnsitz und im anderen Staat in der Nähe der Grenze ihren Arbeitsort haben und dort eine unselbständige Tätigkeit ausüben. Die Besonderheit dieser Bestimmung besteht darin, dass es quasi zu einer Umkehr von Art 15 Abs 1 OECD-MA kommt, und das Besteuerungsrecht, ungeachtet der Dauer der ausländischen Tätigkeit, beim Ansässigkeitsstaat verbleibt. Dam...