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EuGH zur Diskriminierung ausländischer Pensionsfonds in Deutschland
Der , entschieden, dass die von der Kommission gegen Deutschland geltend gemachte Diskriminierung ausländischer Pensionsfonds im Vertragsverletzungsverfahren von der Kommission nicht hinreichend nachgewiesen werden konnte. Breuer (Highlights & Insights on European Taxation 2/2013, 43 f.) zeigt auf, dass dieses Ergebnis im Vergleich zu einem ähnlichen Verfahren gegen Finnland erstaune, in dem im Urteil vom , Rs. C-342/10, die Bevorzugung finnischer Pensionsfonds vom EuGH als unionsrechtswidrig beurteilt wurde. Der Grund für dieses unterschiedliche Ergebnis dürfte darin liegen, dass im Verfahren gegen Deutschland die Kommission nicht nur allgemein mit der Wirkung der Rückstellungen und der geringen Steuerlast der inländischen Pensionsfonds argumentiert hat, sondern auf konkrete Betriebsausgaben abstellen wollte. Beim Nachweis dieser konkreten Betriebsausgaben hat sich die Kommission dann aber verzettelt. Das Urteil zeige damit für Breuer, dass der Nachweis von Unionsrechtswidrigkeiten auch eine Beweis- und nicht nur eine Rechtsfrage ist. Ohne eine tatsächlich nachgewiesene Diskriminierung im zu entscheidenden Fall könne vom EuGH trotz...