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SWI 4, April 2013, Seite 180

Kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten ist EU-rechtskonform

Der Beschluss 2011/278/EU der Europäischen Kommission über die kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten ab 2013 ist nach Ansicht des Gerichts der Europäischen Union mit dem Unionsrecht vereinbar. Die Betreiber von Industrieanlagen, die Kohle als Brennstoff verwenden, würden durch den Beschluss nicht diskriminiert. Die Kommission hatte im Jahr 2011 den besagten Beschluss erlassen, der im Wesentlichen die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten für die in der Richtlinie 2003/87/EG definierten ortsfesten Anlagen in Handelszeiträumen ab 2013 regelt. Sie hat für jeden Sektor und Teilsektor sogenannte Benchmarks festgelegt, die sich an der Durchschnittsleistung der effizientesten Anlagen des jeweiligen Sektors oder Teilsektors in den Jahren 2007 und 2008 orientieren. Auf der Grundlage dieser Benchmarks wird dann ab 2013 die Zahl der Emissionszertifikate berechnet, die jeder betroffenen Anlage kostenlos zuzuteilen sind. Polen war der Auffassung, dass der Beschluss der Kommission sowohl gegen den AEUV als auch gegen die Richtlinie verstoße, was das Luxemburger Gericht nun verneint hat (, Polen/Kommission).

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