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ASoK 4, April 2014, Seite 158

Kein Wegfall des Anspruchs auf aliquote bereits verdiente Sonderzahlungen bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt und berechtigter Entlassung

1. § 16 AngG steht dem nachträglichen Wegfall eines bereits aliquot erworbenen Sonderzahlungsanspruchs entgegen.

2. Soweit in der OGH-Entscheidung vom , 8 ObA 240/94, obiter eine gegenteilige Auffassung bezüglich § 16 AngG zum Ausdruck kommt, wird an dieser nicht festgehalten.

3. Gewährt ein anzuwendender Kollektivvertrag grundsätzlich zunächst ohne Einschränkung und ohne Bedingung allen Angestellten jährlich ein Urlaubsgeld und eine Weihnachtsremuneration, so verstößt aufgrund § 16 AngG eine weitere Kollektivvertragsbestimmung, wonach dieser Sonderzahlungsanspruch im Falle einer schuldhaften Entlassung, eines unberechtigten Austritts des Angestellten oder einer Nichteinhaltung der Kündigungsfrist durch den Angestellten als gar nicht erworben gilt, gegen die nach § 40 AngG zwingende Bestimmung des § 16 AngG. – (§§ 16 und 40 AngG; § 15 des Kollektivvertrages für Dienstnehmer der Privatkrankenanstalten Österreichs)

„Nach ständiger Rechtsprechung ist es den Kollektivvertragsparteien unbenommen, das Entstehen des Anspruchs auf Sonderzahlungen, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht, an bestimmte Bestimmungen zu knüpfen (RIS-Justiz RS0048332), soweit deren Ausgestaltung nicht gegen die gesetzlichen Rahmenbedingungen bzw. gegen grundl...

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