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Fallstricke bei der Umwandlung deutscher Gesellschaften auf EU-Muttergesellschaften
Loose (PIStB 2022, 24 ff) stellt einleitend dar, dass auch nach deutschem Steuerrecht die rückwirkende Umwandlung und damit insbesondere auch die Verschmelzung einer deutschen Kapitalgesellschaft auf eine ausländische EU-Muttergesellschaft grundsätzlich steuerfrei unter Buchwertführung möglich ist. § 2 dUmwStG enthalte allerdings als Missbrauchsverhinderungsvorschrift zahlreiche Regelungen, die im Rückwirkungszeitraum dazu führen können, dass eine iZm einer rückwirkenden Umwandlung geplante steuerliche Verrechnung von Gewinnen mit Verlusten eingeschränkt wird. Loose zeigt anhand von Beispielen, dass nur durch eine genaue Analyse der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen sowie etwaiger Rückausnahmen eine unerwartete Versagung der steuerlichen Verrechenbarkeit verhindert werden könne.