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SWI 2, Februar 2022, Seite 93

Steuerbefreiung von ärztlichen Heilbehandlungen

Entscheidung: Termas Sulfurosas de Alcafache, C-513/20.

Normen: Art 132 Abs 1 lit b MwStSyst-RL.

Art 132 Abs 1 lit b MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass ein Umsatz, der im Anlegen eines individuellen, ein Anamneseblatt umfassenden Datenblatts besteht, das zum Erwerb ärztlicher Heilbehandlungen mit „Klassischen Thermalkuren“ in einer Kureinrichtung berechtigt, als mit ärztlichen Heilbehandlungen eng verbundener Umsatz unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Mehrwertsteuerbefreiung fallen kann, sofern diese Datenblätter Angaben zum Gesundheitszustand und zu den verordneten und geplanten ärztlichen Behandlungen sowie zu deren Anwendungsmodalitäten enthalten und die Abfrage dieser Daten für die Erbringung dieser Behandlungen und zur Erreichung der verfolgten therapeutischen Ziele unerlässlich ist. Zudem müssen diese ärztlichen Heilbehandlungen sowie die damit eng verbundenen Umsätze unter Bedingungen durchgeführt bzw bewirkt werden, die in sozialer Hinsicht mit denen vergleichbar sind, die für Einrichtungen des öffentlichen Rechts, ein Zentrum für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik oder eine andere ordnungsgemäß anerkannte Einrichtung gleicher Art iSd Art 132...

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