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Aktuelles aus der internationalen Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der internationalen Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Die Anfrage an das BMF betraf die steuerliche Behandlung von Ruhebezügen aufgrund einer zweiten überobligatorischen Säule (= berufliche Vorsorge), resultierend aus einem ehemaligen Dienstverhältnis mit einem Kantonsspital in der Schweiz. Die Auszahlung der Ruhebezüge erfolgt direkt über eine private Pensionskasse an einen in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen.
Besteuerung von Ruhebezügen aufgrund einer zweiten überobligatorischen Säule
Gemäß Art 19 DBA Schweiz sind Vergütungen – inklusive Ruhegehälter –, die ein Vertragsstaat (hier: die Schweiz) auf Basis der für ihn erbrachten früheren Dienstleistungen des öffentlichen Dienstes auszahlt, in diesem Staat (hier: der Schweiz) zu besteuern. Ob es sich um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, obliegt der Entscheidung des Staates, in dem jene errichtet ist (hier: der Schweiz).
Laut EAS 3360 vom handelt es sich bei der auszahlenden privaten Pensionskasse um keine Person des öffentlichen Rechts und daher kann Art 19 DBA Schweiz keine Anwendung finden. Das Besteuerungsrecht an den Ruhebezügen ric...