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PV-Info 3, März 2016, Seite 20

Rechtzeitigkeit von Entlassungen

Andreas Gerhartl

Für die Rechtmäßigkeit einer Entlassung ist nicht nur das Vorliegen eines Entlassungsgrundes maßgeblich, sondern auch, dass der Arbeitgeber diesen Grund rechtzeitig aufgegriffen hat. Die Entlassung muss daher unverzüglich nach Bekanntwerden des Entlassungsgrundes ausgesprochen werden. Die Reichweite dieses Grundsatzes wird im Folgenden anhand konkreter Beispiele aus der jüngeren Rechtsprechung illustriert (unter anderem ; , 9 ObA 79/15f).

Unverzüglichkeitsgrundsatz

Die Gründe für eine vorzeitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses müssen bei sonstigem Verlust des Auflösungsrechts unverzüglich nach ihrem Bekanntwerden geltend gemacht werden (). Wenn der Arbeitgeber ohne beachtlichen Grund längere Zeit mit einer Entscheidung zuwartet, soll der Arbeitnehmer daher in einem begründeten Vertrauen auf einen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geschützt sein (). Entscheidend ist dabei vor allem der Verständnishorizont des betroffenen Arbeitnehmers. Für diesen muss das Verhalten des Arbeitgebers berechtigten Grund zur Annahme geben, dieser verzichte auf die Geltendmachung des Entlassungsgrundes, was re...

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