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ASoK 4, April 2014, Seite 156

Neuregelung der Sachbezugsobergrenze für die Privatnutzung von Firmen-PKWs

Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung) geändert wird, BGBl. II Nr. 29/2014.

Mit der angeführten Verordnung werden die Sachbezugsobergrenzen für die Privatnutzung von arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugen angehoben:

Die Maximalgrenze für den vollen Sachbezugswert (monatliche Fahrtstrecke der Privatnutzung mehr als 500 km) wird von 600 Euro auf 720 Euro und für den halben Sachbezugswert (monatliche Fahrtstrecke der Privatnutzung übersteigt nachweislich die 500-km-Grenze nicht) von 300 Euro auf 360 Euro angehoben. Der anzuwendende Berechnungssatz für die Sachbezugsermittlung von 1,5 % bzw. 0,75 % der Anschaffungskosten bleibt aber unverändert.

Die Neuregelung gilt seit , wobei von der Anhebung der Obergrenzen auch Fahrzeuge betroffen sind, die vom Arbeitgeber schon vor dem zur Privatnutzung überlassen wurden.

Trotz der Anhebung der Grenzen für die Sachbezugsbewertung ist eine Erhöhung der Angemessenheitsgrenze für die Geltendmachung von Betriebsausgaben i. Z. m. der Anschaffung eines Personen- oder Kombinationskraftwagens derzeit nicht vorgesehen. Eine Absetzung ist weiterhin nur möglich, soweit die Anschaffungskosten ...

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