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SWI 9, September 2015, Seite 453

VwGH erteilt „Directive Shopping“ klare Absage

Missbrauch im Sinn des § 22 BAO ist nach ständiger Rechtsprechung eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung ungewöhnlich und unangemessen ist und nur aufgrund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Dabei bildet im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des § 22 Abs 2 BAO verbunden ist.

Sinn und Zweck der Einschränkung nach § 94a Abs 2 Z 2 EStG ist die Verhinderung des „Directive Shopping“, dh der Inanspruchnahme der Mutter-Tochter-Richtlinie durch Steuerpflichtige, denen die Vorteile dieser Richtlinie sonst nicht zustehen würden.

Eine ohne wirtschaftliche Sinnhaftigkeit zwischengeschaltete zypriotische Subholding ist damit von den Begünstigungen des § 94a EStG ausgeschlossen.

Vorteil der englischen Sprache, kulturelle Nähe Zyperns zu Russland sowie Haftungsbeschränkung als außersteuerliche Gründe sind nicht nachvollziehbar.

Sachverhalt: Die Mitbeteiligte, eine zypriotische Ltd (idF Ltd 1), erwarb eine wesentliche Beteiligung an einer österreichischen SE. Die Anteile der Ltd 1 wurden von der ebenfalls zypriotischen Ltd 2 gehalten, deren Aktien wiederum primär ein russischer Großinvestor besaß. Im Jahr 2008

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