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ASoK 4, April 2014, Seite 154

Reduktion von Lohnnebenkosten – Förderung älterer Arbeitsloser

Erwin Rath

Im Sozialausschuss des Nationalrates wurde am ein von den Regierungsparteien mittels Initiativantrags eingebrachter Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz das Dienstleistungsscheckgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, angenommen (BNR AB 60 BlgNR 25. GP). Der wesentliche Inhalt ist im Folgenden dargestellt.

1. Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes

Das Regierungsprogramm sieht die verstärkte Förderung der Integration Älterer (50+, bereits seit sechs Monaten arbeitslos) in den Arbeitsmarkt durch Aktivierung passiver Leistungen für Förderungen des AMS (z. B. Eingliederungsbeihilfe, Weiterführung der Aktion „Reife Leistung“, Ausbau des Zweiten Arbeitsmarktes für ältere Arbeitssuchende) durch entsprechende Regelung im AMPFG vor.

Daher sollen Ausgaben für Maßnahmen für länger als 180 Tage beim AMS vorgemerkte Personen über 50 in den Jahren 2014 und 2015 bis zu einer jährlichen Obergrenze von 100 Mio. Euro und im Jahr 2016 bis zu einer jährlichen Obergrenze von 150 Mio. Euro aus dem passiven Leistungsaufwand bedeckt werden (§ 1 Abs. 3 letzter Satz und § 13 Abs. 2 AMPFG). Mittel, die sonst für Arbeitslosengeld aufgewendet werden müssten, sollen zur Unterstützung der Integration Älterer in d...

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