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SWI 2, Februar 2016, Seite 114

BFG zur Erstattung der Abgeltungssteuer (Einmalzahlung) nach dem österreichisch-liechtensteinischen Steuerabkommen

Ein Anspruch auf Erstattung der Einmalzahlung gegenüber den österreichischen Steuerbehörden besteht, wenn diese „ohne rechtlichen Grund“ bezahlt worden ist.

Ob eine Einmalzahlung, gemessen an den Abkommensbestimmungen, ohne rechtlichen Grund bezahlt wurde, ist eine Sachverhaltsfrage, die vom Verwaltungsgericht aufgrund entsprechender Sachverhaltsvorbringen bzw durch Vorlage von Beweismitteln des Beschwerdeführers in freier Beweiswürdigung zu lösen ist.

Einwände gegen die Berechnung der Einmalzahlung (Berechnungsfehler) sind im Wege der einmonatigen Einspruchsfrist gegenüber der liechtensteinischen Zahlstelle geltend zu machen.

Sachverhalt: Der Beschwerdeführer bezog im Rahmen eines bei einer liechtensteinischen Bank geführten Bankkontos Kapitaleinkünfte. Die Bank informierte den Beschwerdeführer gemäß dem österreichisch-liechtensteinischen Steuerabkommen über seine aus dem Abkommen erwachsenden Rechte und Pflichten und insbesondere über die Möglichkeit, die Kapitaleinkünfte entweder gem Art 10 freiwillig gegenüber den österreichischen Steuerbehörden zu melden oder gem Art 8 anonym im Wege einer durch die Bank einbehaltenen Abgeltungssteuer nachzuversteuern. Eine Meldung der Kapitalein...

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