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ASoK 4, April 2014, Seite 153

Elektronische Zustellung an Anwaltskanzlei

Die Ortsabwesenheit des Rechtsanwalts(kanzleipersonals) hindert nicht die Wirksamkeit einer elektronischen Zustellung durch das Gericht. Denn ein Hinausschieben der Wirkungen des Einlangens der Gerichtssendung in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers wegen der Ortsabwesenheit des Rechtsanwalts und seines Kanzleipersonals ist im Gerichtsorganisationsgesetz nicht vorgesehen. Die am eingebrachte Berufung des Beklagten war daher verspätet ( 2 Ob 239/13f).

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