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EuGH: Rechtsmissbrauch im Bereich der Mehrwertsteuer bei elektronisch erbrachten Dienst-leistungen – Verwendung von Beweismitteeln eines noch nicht abgeschlossenen Strafverfahrens
In seinem Urteil vom , C-419/14, WebMindLicenses Kft, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit Fragen zu beschäftigen, die einen möglichen Rechtsmissbrauch im Bereich der Mehrwertsteuer bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen sowie die Verwendung von Beweismitteln, die im Rahmen eines parallel geführten, noch nicht abgeschlossenen Strafverfahrens ohne Wissen des betroffenen Steuerpflichtigen erlangt wurden, betreffen. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
WebMindLicenses Kft (im Folgenden: WML) ist eine im Jahr 2009 gegründete, in -Ungarn eingetragene Handelsgesellschaft, deren Geschäftsführer sämtliche KapiS. 106 talanteile hält. Mit Vertrag vom erwarb diese Gesellschaft von der Hypodest Patent Development Company, einer Gesellschaft mit Sitz in Portugal, unentgeltlich Know-how, durch das ihr der Betrieb einer Website ermöglicht wurde, über die von natürlichen Personen mit Aufenthalt in aller Welt interaktive audiovisuelle Dienstleistungen im Erotikbereich erbracht wurden. Am selben Tag verpachtete sie dieses Know-how durch einen Lizenzvertrag an die Lalib – Gestão e Investimentos Lda (im Folgenden: Lalib), eine Gesellschaft mit Sitz auf Madeira (Portugal).
Infolg...