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SWI 2, Februar 2016, Seite 100

EuGH: Bewirtschaftung von Immobilien eines Immobilienfonds fällt nicht unter die Mehrwertsteuerbefreiung für die Verwaltung von Sondervermögen

In seinem Urteil vom , C-595/13, Fiscale Eenheid X NV cs, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit den Fragen zu beschäftigen, ob eine Aktiengesellschaft bestehend aus mehreren Anlegern zur Bewirtschaftung von Immobilien unter den Begriff des „Sondervermögens“ iSd Art 13 Teil B lit d Nr 6 der 6. MwSt-RL und ob die Bewirtschaftung der Immobilien der Gesellschaft durch einen fremden Dritten unter die selbige Steuerbefreiung fällt. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Die Fiscale Eenheid X NV cs (im Folgenden: X) ist Organträger einer umsatzsteuerlichen Organschaft, zu der auch die A Beheere NV (im Folgenden: A) gehört. Im Jahr 1996 schloss A mit drei in den Niederlanden ansässigen Gesellschaften Verträge über die Erbringung verschiedener Dienstleistungen. Diese Gesellschaften gehören nicht zu zur Gruppe der X. Sie wurden durch mehrere Pensionsfonds gegründet. Nach ihrer Gründung gaben sie Anteile und Aktienzertifikate an Dritte aus. Die Tätigkeiten der Gesellschaften bestehen in der Akquisition von Anteilseignern bzw Aktionären, dem An- und Verkauf von Immobilien und deren Bewirtschaftung. Sie beschäftigen kein Personal. Die Aktionäre erhalten von diesen Gesellscha...

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