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Abgrenzung Dienstreise – Entsendung – Arbeitskräfteüberlassung: ein Versuch
Die Problematik der Abgrenzung zwischen „Entsendung“ und „Arbeitskräfteüberlassung“ wurde bereits in der Ausgabe vom Juli 2014 angerissen (vgl Mertinz, Internationale Personaleinsätze im Konzern – Arbeitskräfteüberlassung oder nicht Arbeitskräfteüberlassung, das ist hier die Frage, PV-Info 7/2014, Seite 13 ff). Als wäre die Abgrenzung zwischen diesen beiden Formen des Mitarbeitereinsatzes in der Praxis nicht bereits schwierig genug, kommt im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen von Mitarbeitern noch der Begriff „Dienstreise“ hinzu. Die Abgrenzung zwischen diesen drei Formen des Mitarbeitereinsatzes ist komplexer, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Dieser Beitrag widmet sich der Abgrenzung aus arbeitsrechtlicher Sicht und den arbeitsrechtlichen Konsequenzen der Zuordnung. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche sowie ausländerbeschäftigungsrechtliche Aspekte werden hier nicht berücksichtigt, müssen jedoch bei der Planung eines Auslandseinsatzes selbstverständlich mitbedacht werden.
Ausgangsfall
„Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis weit höher als in der Theorie.“ (Ernst Ferstl)
Ein Arbeitnehmer, dessen gewöhnlicher und vertraglicher Arbeitsort Salzburg...