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Kollektivvertragsabschluss für Angestellte im Baugewerbe und in der Bauindustrie ab 1. 5. 2015
Bei den Angestellten im Baugewerbe kam es diesmal zu einem zweijährigen Gehaltsabschluss. Die Änderungen sind mit wirksam geworden.
Gehaltserhöhung
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingsentschädigungen werden jeweils für eine Laufzeit von 12 Monaten
mit um 2,0 %,
mit um den Verbraucherpreisindex +0,4 %
erhöht. Für die Höhe des Verbraucherpreisindex wurde der Durchschnitt im Zeitraum vom März 2015 bis zum Februar 2016 vereinbart.
Die ab geltende Gehaltstafel ist auf der Internetseite der Geschäftsstelle Bau (www.bau.or.at) ersichtlich.
Für die Erhöhung der Ist-Gehälter bleibt die Parallelverschiebungsklausel aufrecht; das bedeutet, dass bestehende Überzahlungen betragsmäßig erhalten bleiben.
Zulagen
Bei der Schichtzulage (§ 7), den Erschwerniszulagen (§ 14), den Tagesgeldern (§ 17) und der Vergütung der Lenkstunde (§ 21) kam es zu keinen Änderungen.
Rahmenrecht
Auch beim Rahmenrecht kam es bei diesem Gehaltsabschluss zu keinen Anpassungen.