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PV-Info 5, Mai 2015, Seite 7

Kollektivvertragsabschluss für Angestellte im Baugewerbe und in der Bauindustrie ab 1. 5. 2015

Rudolf Grafeneder

Bei den Angestellten im Baugewerbe kam es diesmal zu einem zweijährigen Gehaltsabschluss. Die Änderungen sind mit wirksam geworden.

Gehaltserhöhung

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingsentschädigungen werden jeweils für eine Laufzeit von 12 Monaten

  • mit um 2,0 %,

  • mit um den Verbraucherpreisindex +0,4 %

erhöht. Für die Höhe des Verbraucherpreisindex wurde der Durchschnitt im Zeitraum vom März 2015 bis zum Februar 2016 vereinbart.

Die ab geltende Gehaltstafel ist auf der Internetseite der Geschäftsstelle Bau (www.bau.or.at) ersichtlich.

Für die Erhöhung der Ist-Gehälter bleibt die Parallelverschiebungsklausel aufrecht; das bedeutet, dass bestehende Überzahlungen betragsmäßig erhalten bleiben.

Zulagen

Bei der Schichtzulage (§ 7), den Erschwerniszulagen (§ 14), den Tagesgeldern (§ 17) und der Vergütung der Lenkstunde (§ 21) kam es zu keinen Änderungen.

Rahmenrecht

Auch beim Rahmenrecht kam es bei diesem Gehaltsabschluss zu keinen Anpassungen.

Rudolf Grafeneder
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