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Verpflichtender Informationsaustausch in der EU
Grotherr (ISR 2015, 293 ff) analysiert den Vorschlag der EU-Kommission vom zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie ab betreffend verbindliche Auskünfte und APAs. Dabei soll es nicht darauf ankommen, dass die verbindlichen Auskünfte und APAs einen steuerbegünstigten Charakter aufweisen und sich auf Einkünfte aus internationalen mobilen Aktivitäten beziehen; zudem ist der Austausch für die EU-Mitgliedstaaten in jedem Fall verpflichtend. Dieser weite Anwendungsbereich zeige, dass es der EU-Kommission auf eine lückenlose Erfassung aller verbindlichen Auskünfte und APAs ankomme. Die EU-Kommission könne als zusätzlicher Adressat der Informationen damit auch sicherstellen, dass die verbindlichen Auskünfte und APAs nicht zur Gewährung selektiver Steuerbegünstigungen und damit unzulässiger Beihilfen eingesetzt werden. In den Abwendungsbereich der EU-Amtshilferichtlinie sollen auch informelle Absprachen fallen. Grotherr kritisiert, dass von der Änderung allgemeine Richtlinien nicht erfasst werden, die sich an alle Steuerpflichtigen wenden, obwohl auch darin selektive Steuerbegünstigungen liegen können.