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SWI 8, August 2015, Seite 402

EuGH: Besteuerung von stillen Reserven anlässlich der Verlegung einer Betriebsstätte in einen anderen Mitgliedstaat über zehn Jahre verstößt nicht gegen die Niederlassungsfreiheit

In seinem Urteil vom , C-657/13, Verder LabTec GmbH & Co KG, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob bei der Verlegung einer Betriebsstätte von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat eine Verteilung und damit Besteuerung der stillen Reserven im Zeitpunkt der Überführung über einen Zeitraum von zehn Jahren gegen die in Art 49 AEUV verankerte Niederlassungsfreiheit verstößt. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Verder LabTec GmbH & Co KG (im Folgenden: Verder LabTec) ist eine Kommanditgesellschaft mit Sitz in Deutschland. Seit Mai 2005 befasste sich diese Gesellschaft ausschließlich mit der Verwaltung eigener Patent-, Marken- und Gebrauchsmusterrechte. Mit Vertrag vom übertrug sie diese Rechte auf ihre Betriebsstätte in den Niederlanden.

Im Rahmen einer Betriebsprüfung gelangte das Finanzamt zu der Ansicht, die Überführung dieser Rechte müsse unter Aufdeckung der damit verbundenen stillen Reserven mit dem Fremdvergleichswert im Zeitpunkt der Überführung erfolgen. Allerdings sollten diese stillen Reserven, deren Wert nicht bestritten wurde, nicht sofort in voller Höhe der Besteuerung unterliegen. Aus Billigkeitsgründen sei der...

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