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SWI 8, August 2015, Seite 400

Cross-Border-Ruling für die Umsatzsteuer

Cross-Border Ruling on Value Added Tax

Christine Weinzierl

In 2013, 13 EU Member States agreed to participate in a pilot project for private VAT ruling requests relating to cross-border situations. Although the conditions are rather restrictive and the number of requests has so far been low, the member states have recently decided to extend the project until September 2018. Christine Weinzierl describes the concept and summarizes the participants’ experiences to date.

I. Modellversuch

Im Rahmen des EU-MwSt-Forums haben 2013 einige Mitgliedstaaten einen Modellversuch vereinbart, wonach Unternehmer Anträge auf amtliche Vorab-Auskünfte (Cross-Border-Rulings) im Bereich der Umsatzsteuer einbringen können. Der Modellversuch umfasst ausschließlich komplexe grenzüberschreitende Sachverhalte, die der Unternehmer in einem oder mehreren der teilnehmenden Mitgliedstaaten plant. Bereits verwirklichte Sachverhalte sind demnach nicht einem Ruling zugänglich. Der Antrag wird in einem Mitgliedstaat eingebracht, in dem der Unternehmer für Umsatzsteuerzwecke registriert ist, und folgt verfahrensrechtlich den Bedingungen für nationale verbindliche Auskünfte dieses Mitgliedstaates. Dieser Mitgliedstaat leitet den Antrag samt allfälligen erforderlichen Übersetzu...

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