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Internetseite einer Tageszeitung als audiovisueller Mediendienst?
Ein audiovisueller Mediendienst ist nach der RL 2010/13/EU eine Dienstleistung, für die ein Mediendiensteanbieter die redaktionelle Verantwortung trägt und deren Hauptzweck die Bereitstellung von Sendungen zur Information, Unterhaltung oder Bildung der allgemeinen Öffentlichkeit über elektronische Kommunikationsnetze ist. Bei diesen audiovisuellen Mediendiensten handelt es sich entweder um Fernsehprogramme oder um nichtlineare audiovisuelle Mediendienste (Dienste auf Abruf). Nach Ansicht des Generalanwalts Szpunar ist eine Internetseite einer Tageszeitung, die audiovisuelles Material enthält, kein solcher audiovisueller Mediendienst. Hauptzweck eines audiovisuellen Mediendienstes sei die Bereitstellung von Sendungen, also Elementen eines traditionellen Fernsehprogramms, wobei im Fall eines nichtlinearen Dienstes diese Sendungen nicht zu einer bestimmten Zeit bereitgestellt würden, sondern auf Abruf des Nutzers. Zudem habe der Unionsgesetzgeber in den Erwägungsgründen deutlich darauf hingewiesen, dass er nicht beabsichtige, Informationsportale im Internet dem Anwendungsbereich der Richtlinie zu unterwerfen. Eine Internetseite einer Tageszeitung erfülle daher nicht die Kriterien, um ...