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PV-Info 11, November 2013, Seite 23

Beendigung des Arbeitsvertrages bei Erreichen der Pensionsaltersgrenze

Andreas Gerhartl

Das Problem der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Altersgrenze für die Pension ist nicht nur unter dem Aspekt der Altersdiskriminierung, sondern – wegen unterschiedlicher Pensionsaltersgrenzen für Männer und Frauen – auch unter dem Fokus einer geschlechtsbezogenen Diskriminierung problematisch. Der OGH hat den EuGH dazu um einige Klarstellungen ersucht ( C-614/11, Kuso).

Sachverhalt

Frau Kuso war seit März 1967 im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses beschäftigt. Am vereinbarte sie durch Heranziehung einer Vertragsschablone (der Dienstordnung) die Unkündbarstellung, mit der die nach § 25 Abs 2 der Dienstordnung (DO) vorgesehene Befristung des Arbeitsvertrags verbunden war. Demnach endet das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Altersgrenze; diese bildet bei weiblichen Arbeitnehmern die Vollendung des 60. Lebensjahres und bei männlichen Arbeitnehmern die Vollendung des 65. Lebensjahres.

Frau Kuso vollendete ihr 60. Lebensjahr im Jahr 2008. Ihr Antrag auf Weiterbeschäftigung über das Erreichen der Altersgrenze hinaus wurde vom Arbeitgeber abgelehnt. Der Rechtsstreit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses landete schließlich beim OGH...

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