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DBA mit Turkmenistan
Ein in parlamentarischer Behandlung befindliches Abkommen mit Turkmenistan soll die Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen vermeiden (RV 773 BlgNR 25. GP). Der Text entspricht weitgehend dem OECD-Musterabkommen aus dem Jahr 1992. Das neue Abkommen tritt an die Stelle eines veralteten Abkommens mit der UdSSR, das bislang im Verkehr mit Turkmenistan weiter angewendet wurde.