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SWI 8, August 2015, Seite 366

Informationsaustausch in Steuersachen mit Guernsey – Kostenregelung

Tax Information Exchange Agreement with Guernsey – Incidence of Costs

BMF-Erlass

Österreich hat mit der zuständigen Behörde der Vogtei Guernsey eine Vereinbarung über die Regelung von Kosten im Zusammenhang mit dem Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen getroffen. Diese Vereinbarung wurde am unterzeichnet.

Am schlossen die Republik Österreich und die Vogtei Guernsey ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen. Um die Anwendung des Abkommens sicherzustellen, haben die zuständigen Behörden von Österreich und Guernsey (die „zuständigen Behörden“) Folgendes vereinbart:

1. Gewöhnliche Kosten bei der Anwendung der innerstaatlichen Steuergesetze der ersuchten Partei, welche im Rahmen der Amtshilfeleistung an die ersuchende Partei anfallen, werden von der ersuchten Partei getragen. Alle weiteren („außergewöhnlichen“) Kosten sind von der ersuchenden Partei zu tragen.

2. Zu den außergewöhnlichen Kosten zählen unter anderem folgende Kosten:

(i)

angemessene Kosten für die Vervielfältigung und die Übermittlung großer Mengen an Unterlagen oder Aufzeichnungen an die zuständige Behörde der ersuchenden Partei;

(ii)

angemessene Gebühren, die ein Finanzinstitut oder ein sonstiger Dritter, der als Aufbewahrungsstelle fungiert, für das Kopieren von Unterlagen ...

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