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SWI 2, Februar 2021, Seite 106

BFG anerkennt durch Ehegatten gemeinsam gestellten Antrag auf Rückzahlung österreichischer Abzugsteuer

Steht das Recht zur Nutzung einer Kapitalanlage beiden Ehepartnern gemeinsam zu und sind sie somit gemeinsam Empfänger der Kapitalerträge, kommt ihnen der Erstattungsanspruch auch nur gemeinsam zu.

Sachverhalt: Ein in der Schweiz ansässiges Ehepaar bezog im 2016 gemeinsam inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (Ausschüttungen von Fonds), bei denen die Einkommensteuer durch Steuerabzug erhoben wurde (Kapitalertragsteuer). Das Recht zur Nutzung der Kapitalanlagen kam im gegenständlichen Fall dem Ehepaar gemeinsam zu. Das Ehepaar stellte in der Folge einen Antrag auf Rückzahlung der in Österreich einbehaltenen KESt für das Jahr 2016 nach dem zwischen Österreich und der Schweiz abgeschlossenen DBA. Auf dem dafür vorgesehenen Formular wurden als Antragsteller beide Ehepartner jeweils unter Angabe des Geburtsdatums angeführt. Die Ansässigkeit beider Steuerpflichtiger zum Zeitpunkt des Zuflusses wurde von der schweizerischen Eidgenossenschaft bestätigt. Das Finanzamt wies diesen Antrag mit der Begründung ab, dass die Antragstellung mehrerer Personen auf einem Formular nicht zulässig sei, da im Bereich der Einkommensteuer in Österreich Individualbesteuerung gelte. Außerdem stehe einem An...

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