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Keine DBA-Entlastung von Quellensteuern bei doppelter Ansässigkeit
Reinartz (Kluwer Tax Blog ) analysiert ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts vom , 2C_835/2017, wonach einem US-Staatsangehörigen mit Wohnsitzen in den USA und in UK keine Entlastung von der Schweizer Quellensteuer auf Dividenden zu gewähren sei, wenn dieser in UK mit diesen Dividenden nicht besteuert wird (remittance base taxation), aber dennoch nähere Anknüpfungen zu UK als zu den USA auf-weise. Im Ergebnis war nach dem Gericht in der Schweiz keines der beiden DBA anzuwenden, weil es den ständigen Wohnsitz nach Art 4 DBA Schweiz – USA in den USA wegen engerer Bindungen zu UK nicht anerkannte. Das Ergebnis sei nicht nachvollziehbar, da der Beschwerdeführer volle US-Steuern auf die Schweizer Dividenden zahlen musste und das Hineinlesen einer Tie-Breaker-Regel in Art 4 DBA Schweiz – USA weder durch den Wortsinn noch dessen Zweck gedeckt sei. Das DBA enthalte zwar eine typische Tie-Breaker-Regel, allerdings müsse eine Person mit Wohnsitz in den USA, die nach einem US-DBA in einem anderen Staat (hier: UK) ansässig ist, dennoch nach Art 4 DBA Schweiz – USA als eine in den USA ansässige Person anerkannt werden.