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Rückzahlung von Abzugsteuern auf Gestellungsvergütungen
Refund of Withholding Taxes on Personnel Leasing Fees
According to the Federal Fiscal Court, relief from source taxation of those parts of personnel leasing fees that are not income from employment under Art 15 OECD MC is not conditional on a voluntary wage withholding taxation of the specific employment income having taken place. This is also true if (fictive) wage withholding taxes on the personnel leasing fees were higher than the source taxes on the personnel leasing fees.
I. Sachverhalt
Eine auf Arbeitskräftegestellung spezialisierte britische Kapitalgesellschaft verlieh in den Jahren 2015 und 2016 Arbeitskräfte an einen österreichischen Gestellungsnehmer und stellte hierfür eine Gestellungsvergütung in Rechnung. Diese beinhaltete neben den Löhnen der Arbeitnehmer als Bestandteile auch die Nächtigungskosten der Arbeitnehmer, die Gemeinkosten und einen Gewinnaufschlag.
Nachdem der österreichische Gestellungsnehmer auf die gesamte Gestellungsver-gütung gemäß § 99 Abs 1 Z 5 EStG eine Abzugsteuer iHv 20 % einbehalten hatte, stellte die britische Gesellschaft einen Antrag auf Rückerstattung jener Teile der Gestellungsvergütung, die nicht auf die Löhne der Arbeitnehmer entfielen, und begründete dies damit, dass Österreich an diesen kein finales Besteuerungs...