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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Einkünfteaufteilung bei wechselndem Arbeitsort
Wird ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer einer deutschen Kapitalgesellschaft zur (teilweisen) Arbeitsleistung in die österreichische Zweigniederlassung entsandt, steht Österreich gemäß Art 15 Abs 1 DBA Deutschland das Besteuerungsrecht an jenem Teil der Einkünfte zu, der auf die physisch in Österreich erbrachte Arbeitsleistung entfällt. Dabei ist eine Zuordnung der Einkünfte nach vollen Arbeitstagen als ausreichend anzusehen – selbst dann, wenn an manchen Arbeitstagen teilweise in beiden Staaten gearbeitet wird (Überwiegensprinzip).
Hinsichtlich des in Österreich zu versteuernden österreichischen Anteils hat – da es sich bei der Zweigniederlassung um eine (lohnsteuerliche) Betriebsstätte handelt – die Besteuerung im Rahmen des Lohnsteuerabzugs zu erfolgen; hinsichtlich des in Österreich nach dem DBA Deutschland nicht zu versteuernden Anteils kann demgegenüber nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung eine unmittelbare Steuerentlastung an der Quelle herbeigeführt werden. Als Beweisführung für die Besteuerung in Deutschland ist dabei in erster Linie ein ord...