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Friendly Reminder: Service-Entgelt 2014 „E-Card-Gebühr“
Höhe des Service-Entgelts: € 10,30.
Einzubehalten vom Dienstgeber mit der Abrechnung November, Verrechnungsgruppe „N89“.
Abzuführen mit den SV-Beiträgen bis .
Umfasster Personenkreis:
(freie) Dienstnehmer, Lehrlinge sowie Personen in einem Ausbildungsverhältnis, die am 15. 11. in einem krankenversicherungspflichtigen Dienstverhältnis nach dem ASVG stehen oder
eine Urlaubsersatzleistung oder Kündigungsentschädigung erhalten.
Kein Serviceentgelt ist einzuheben für
Dienstnehmer, die am 15. 11. keine Bezüge erhalten (zB wegen Karenz oder Präsenzdienst);
Dienstnehmer, die am 15. 11. wegen Arbeitsunfähigkeit weniger als 50 % des Entgelts fortgezahlt erhalten;
geringfügig Beschäftigte;
Dienstnehmer, von denen bekannt ist, dass sie im ersten Quartal 2014 die Anspruchsvoraussetzungen für eine Pension erfüllen.
Achtung NEU: generell kein Service-Entgelt für anspruchsberechtigte Angehörige!