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SWI 2, Februar 2021, Seite 58

Die Stiftungseingangssteuer als Steuer iSd Art 2 DBA(Erb) USA

Wendet eine Person mit steuerlichem Wohnsitz in den USA nach Art 4 DBA(Erb) USA einer österreichischen Privatstiftung Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft zu, so ist diese Zuwendung nicht als steuerpflichtiges Einkommen auf Ebene der Privatstiftung, sondern als Schenkung zu klassifizieren (vgl dazu StiftR 2009, Rz 58), und es fällt grundsätzlich gemäß § 1 Abs 1 StiftEG Stiftungseingangssteuer an.

Art 1 Abs 1 DBA(Erb) USA umfasst in der lit b „Schenkungen von natürlichen Personen, die im Zeitpunkt der Schenkung einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten“. Ob die österreichische Stiftungseingangssteuer vom Anwendungsbereich des DBA(Erb) USA erfasst ist, richtet sich nach Art 2 des Abkommens. Für Österreich umfasst der sachliche Anwendungsbereich des Abkommens nach Art 2 Abs 1 die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Seit dem fällt in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr an (siehe dazu ua; , G 23/07; vgl zu den Auswirkungen auch EAS 3349).

Gemäß der Anpassungsklausel des Art 2 Abs 2 DBA(Erb) USA gilt das Abkommen jedoch auch für alle Steuern „gleicher oder im wesentlichen ähnlicher Art“, die nach seiner Unterzeichnung von einem der...

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