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SWI 10, Oktober 2020, Seite 576

Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug bei Ausbau einer zu einer Gemeinde gehörenden Straße

Entscheidung: Mitteldeutsche Hartstein-Industrie, C-528/19.

Normen: Art 2 Abs 1, Art 5 Abs 6 und Art 17 Abs 2 lit a der 6. MwSt-RL.

1.

Art 17 Abs 2 lit a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (6. MwSt-RL) ist dahin auszulegen, dass ein Steuerpflichtiger ein Recht auf Abzug der Vorsteuer für die zugunsten einer Gemeinde durchgeführten Arbeiten zum Ausbau einer Gemeindestraße hat, wenn diese Straße sowohl von diesem Steuerpflichtigen im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit als auch von der Öffentlichkeit benutzt wird, soweit diese Ausbauarbeiten nicht über das hinausgingen, was erforderlich war, um diesem Steuerpflichtigen zu ermöglichen, seine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, und ihre Kosten im Preis der von diesem Steuerpflichtigen getätigten Ausgangsumsätze enthalten sind.

2.

Die 6. MwSt-RL, insbesondere ihr Art 2 Abs 1, ist dahin auszulegen, dass die Genehmigung zum Betrieb eines Steinbruchs, die einseitig von einer Verwaltung eines Mitgliedstaats erteilt wurde, nicht die von einem S...

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