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ASoK 4, April 2014, Seite 129

Verhaltenspflichten im Krankenstand

Krankenstand bricht Treuepflicht nicht!

Tanja Lang

Der OGH hatte sich in seiner Entscheidung vom , 9 ObA 115/13x, mit der Rechtsfrage zu beschäftigen, ob eine Angestellte auch im Krankenstand für die Bekanntgabe erforderlicher Informationen dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen muss. Konkret hatte der OGH zu prüfen, ob die Entlassung einer im Krankenstand befindlichen Sekretärin, die den Kontakt zu ihrem Arbeitgeber verweigert, gerechtfertigt ist. Der folgende Beitrag setzt sich mit der Entscheidung des OGH auseinander und beleuchtet insb. die Verhaltenspflichten des Arbeitnehmers im Krankenstand näher.

1.

1.1. Sachverhalt

Die Klägerin war jahrelang als Sekretärin bei der beklagten Partei, einer Rechtsanwaltskanzlei, beschäftigt. Die Klägerin litt bereits seit mehreren Jahren unter bronchialem Asthma und war deswegen auch in Psychotherapie. Ab befand sie sich durchgehend im Krankenstand. Aufgrund von Belastungsstörungen, Somatisierungsstörungen, einem Burn-out-Syndrom und einer mittelgradig depressiven Episode war sie längerfristig nicht in der Lage, ihre Arbeit auszuführen. Hintergrund für diese Erkrankung dürfte insb. die schlechte Zusammenarbeit mit ihrem männlichen Rechtsanwaltspartner gewesen sein,...

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