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SWI 10, Oktober 2020, Seite 568

EuGH: Vorsteuerberichtigung nach Fehlinvestition bei gemischter Nutzung

In seinem Urteil vom , HF, C-374/19, hatte sich der EuGH mit der Berichtigung des Vorsteuerabzugs anlässlich der Beendigung einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Tätigkeit zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen HF und dem Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Deutschland) (im Folgenden: Finanzamt) betreffend die Berichtigung des Abzugs der Umsatzsteuer, die HF auf die Errichtung einer Cafeteria in einem Anbau des von ihr umsatzsteuerfrei betriebenen Alten- und Pflegeheims entrichtet hatte.

Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Die Klägerin des Ausgangsverfahrens ist Organträgerin einer GmbH, die ein Alten- und Pflegeheim umsatzsteuerfrei betreibt. Im Jahr 2003 errichtete diese GmbH in einem Anbau dieses Alten- und Pflegeheims eine Cafeteria, die für Besucher durch einen Außeneingang und für Heimbewohner durch den Speisesaal des Pflegeheims zugänglich war. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens hatte ursprünglich erklärt, dass sie die fragliche Cafeteria ausschließlich für steuerpflichtige Umsätze nutzen werde, da diese Cafeteria für auswärtige Besucher und nicht für die Heimbewohner gedacht gewesen sei, ...

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