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EuGH: Keine Unternehmereigenschaft einer Innengesellschaft
In seinem Urteil vom , XT, C-312/19, hatte sich der EuGH mit der Zuordnung wirtschaftlicher Umsätze bei einer nach außen hin nicht auftretenden Personengesellschaft zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen XT und der Staatlichen Steuerinspektion beim Finanzministerium der Republik Litauen wegen einer an XT gerichteten Aufforderung der Steuerbehörde Vilnius zur Zahlung der Mehrwertsteuer zuzüglich Verzugszinsen sowie einer Geldbuße wegen nicht angemeldeter Immobiliengeschäfte.
Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am schlossen XT und eine weitere natürliche Person (im Folgenden: der Geschäftspartner) eine Vereinbarung über eine gemeinsame Tätigkeit (im Folgenden: in Rede stehende Vereinbarung) in Form einer Personengesellschaft mit dem Zweck der Zusammenarbeit zum Bau einer Wohnimmobilie (im Folgenden: in Rede stehende Personengesellschaft). Am beschlossen XT und sein Geschäftspartner, ein Grundstück im Bezirk Vilnius (Litauen) zu erwerben. Am unterzeichnete XT allein den Kaufvertrag mit den Eigentümern dieses Grundstücks. XT brachte 30 % des Kaufpreises ein, der Geschäftspartner 70 %. Diesen Beitrag übertr...