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OGH: Kündigungsregeln der Angestellten gelten auch für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe
Der OGH hat den Antrag der Fachverbände Hotellerie und Gastronomie in der WKÖ, er möge feststellen, dass die Kündigungsfristen von 14 Tagen für Arbeiter über den hinaus wirksam sind, abgewiesen ().
Zwar hat der OGH den Fachverbänden Hotellerie und Gastronomie darin beigestimmt, dass kollektivvertragliche Bestimmungen nicht ihre Geltung verlieren, wenn sie den Vorgaben einer neuen gesetzlichen Ermächtigung entsprechen. Allerdings ist er sehr detailreich auf die Neuregelung in § 1159 ABGB eingegangen, wonach kürzere Kündigungsfristen in Kollektivverträgen nur für Branchen vereinbart werden dürfen, in denen Saisonbetriebe überwiegen.
Saisonbranche
Er hat daher überprüft, ob auf Basis der Unterlagen, die seitens der Fachverbände Hotellerie und Gastronomie vorgelegt wurden, die Hotellerie und das Gastgewerbe eine solche Branche darstellen. Berücksichtigt hat er dabei, dass
der Begriff „Branche“ grundsätzlich nach dem fachlichen Anwendungsbereich eines Kollektivvertrags bestimmt werden kann, das Hotel- und Gastgewerbe daher als eine Branche anzusehen ist;
es für das „Überwiegen“ von Saisonbetrieben innerhalb der Branche auf die zahlenmäßige Mehrheit der Betriebe ankommt (n...